1Ist die Altbausanierung ab 2025 Pflicht?
Von der Sanierungspflicht sind ab 2024 alle Eigentümer betroffen, die einen Altbau gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Die Sanierungspflicht tritt demnach erst mit dem Eigentümerwechsel in Kraft. Für die Sanierung hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.
2Was kostet eine Altbausanierung in München?
Generell kann eine Altbausanierung zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Quadratmeter liegen, je nachdem, ob es sich um leichte Renovierungsarbeiten oder um vollständige Sanierungsmaßnahmen handelt. Die Kosten hängen von Umfang und Anforderungen ab. Wir bieten individuelle Angebote.
3Wie lange dauert eine Altbausanierung?
Eine Kernsanierung (etwa die Verlegung neuer Rohre, Umbau der Sanitäranlagen, neue Dachkonstruktion) kann mehrere Monate beanspruchen, eine Teilsanierung (etwa neue Fenster und Bäder) 3 Tage bis 4 Wochen. Dabei kommt es aber immer auf den Umfang an.
4Wann lohnt sich eine Sanierung nicht mehr?
Als grobe Faustformel kann man sagen, wenn die Sanierungskosten mehr als 75% der Neubaukosten betragen, ist es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, zu renovieren. Ausnahmen gibt es da natürlich z.B. bei historischen Gebäuden, bei denen gerade die alte Substanz das gewisse Etwas ausmacht.
5Welche Zuschüsse gibt es bei Altbausanierung?
Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro. Wurde die Sanierungsmaßnahme zuvor jedoch in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhalten Sie weitere 5 Prozent Förderung und die förderfähigen Kosten steigen auf 60.000 Euro.
6Welche Vorteile bietet eine Altbausanierung im Vergleich zu einer reinen Reparatur?
Eine Altbausanierung geht weit über eine reine Reparatur hinaus. Während Reparaturen oft nur akute Probleme beheben, optimiert eine Sanierung die gesamte Infrastruktur Ihrer Immobilie. Sie profitieren von modernster Technik, besserer Energieeffizienz, gesteigertem Wohnkomfort und einem erhöhten Immobilienwert. Darüber hinaus lassen sich durch Sanierungen zukünftige Reparaturkosten minimieren.
7Kann ich während der Sanierungsarbeiten in meiner Immobilie wohnen bleiben?
Während Sanierungen notwendig sind, um Schäden zu beheben, bringen Modernisierungen die Immobilie auf den neuesten Stand der Technik. Solche Projekte können erhebliche Auswirkungen auf die Bewohner haben, die während der Bauarbeiten möglicherweise in eine Ersatzwohnung ziehen müssen.
8Welche Rechte haben Mieter bei Sanierung?
Geht die Umbaumaßnahme nicht vom Vermieter aus, sondern wünschen sich die Mieter selbst einen höheren Standard, besteht hierauf in der Regel kein Anspruch. Der Mieter kann nur verlangen, dass die Wohnung in dem Zustand erhalten wird, in dem er sie angemietet hat.
9Welche Pflichten hat der Vermieter bei einer Sanierung?
Vermieter müssen eine Sanierung bzw. deren Kosten nicht allein tragen. Sie dürfen jährlich bis zu acht Prozent der Kosten auf die Miete aufschlagen und somit auf den Mieter übertragen. Es ist aber höchsten eine Steigerung von 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erlaubt.
10Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden?
Bis 2033 sollen alle Gebäude mindestens die mittlere Effizienzklasse F erreichen, und ab 2030 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude gebaut werden.
11Wer ist von der Sanierungspflicht befreit?
Falls Sie selbst das Haus seit mindestens dem 31.1.2002 bewohnen und nun Eigentümer werden (z.B. in dem Sie sie vom verstorbenen Ehegatten erben) und weiter in der Immobilie wohnen bleiben, sind Sie von der Sanierungspflicht befreit.
12Was kann ich tun, wenn der Eigentümer die Sanierung nicht bezahlen kann?
Grundsätzlich gilt, die Eigentümer sind dazu verpflichtet, die Kosten für die Sanierung zu tragen. Ist ein Eigentümer nicht in der Lage, die Sanierung zu bezahlen, dann sollte zunächst das Gespräch durch den Hausverwalter gesucht werden, um Lösungen zu finden.